Rechtsprechung
   VGH Bayern, 17.09.1992 - 17 P 92.2174   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,18643
VGH Bayern, 17.09.1992 - 17 P 92.2174 (https://dejure.org/1992,18643)
VGH Bayern, Entscheidung vom 17.09.1992 - 17 P 92.2174 (https://dejure.org/1992,18643)
VGH Bayern, Entscheidung vom 17. September 1992 - 17 P 92.2174 (https://dejure.org/1992,18643)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,18643) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Mitbestimmung des Personalrats bei der Dienstzeitregelung für die Kriminalpolizeiinspektionen; Beteiligungsverfahren auf der Ebene des Bezirkspersonalrats beim Polizeipräsidium; Angeordnete Arbeitszeitregelung; Arbeitszeitfestlegung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Bayern, 08.02.2010 - 17 P 09.144

    Art. 81 Abs. 2 BayPVG i.V.m. § 89 Abs. 2 ArbGG setzen keinen innerhalb der

    In der Rechtsprechung (z.B. BVerwG vom 23.12.1982 ZBR 1983, 132), auch des erkennenden Senats (z.B. BayVGH vom 17.9.1992 Az. 17 P 92.2174; BayVGH vom 31.7.1996 Az. 17 P 96.1404), ist anerkannt, dass sich die Mitbestimmung nach Art. 75 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BayPVG nur auf innerdienstliche Maßnahmen erstrecken und nur soweit gehen darf, als die spezifischen in dem Beschäftigungsverhältnis angelegten Interessen der Angehörigen der Dienststelle sie rechtfertigen.

    Mögliche Folgemaßnahmen haben dabei außer Betracht zu bleiben, weil andernfalls eine Abgrenzung zwischen innerdienstlichen, der Mitbestimmungspflicht unterliegenden und nach außen gerichteten Angelegenheiten nicht möglich ist, denn so gut wie jede innerdienstliche Maßnahme hat letztlich auch Auswirkungen auf die Aufgabenerfüllung der Behörde und umgekehrt (BayVGH vom 17.9.1992 a.a.O).

  • VGH Bayern, 25.11.1992 - 17 P 92.3068

    Ferienzeitregelung in städtischen Kinderkrippen; Mitbestimmungsrecht bei der

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht